Heike Baehrens: Die Grundrente kommt

Heike Baehrens
Heike Baehrens

Gut bezahlte Arbeit ist die Grundlage für eine gute Rente. Deshalb setzen wir uns mit allem Nachdruck für starke Tarifbindung, für einen höheren Mindestlohn, für ordentliche Löhne und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein. Wir wollen, dass Arbeit sich lohnt und Menschen nach einem langen Arbeitsleben ein Auskommen haben, das ihre Leistung anerkennt. Deshalb haben wir uns für eine Grundrente eingesetzt, die sich an den Versicherungszeiten orientiert. Wir haben erreicht, dass es nun einen Rechtsanspruch auf Grundrente gibt.
Wer profitiert? Die Grundrente werden 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen erhalten, 4 von 5 Berechtigten werden Frauen sein. Denn häufig haben Frauen aus familiären Gründen nur Teilzeit gearbeitet – oder in Berufen, in denen viel verlangt, aber trotzdem wenig verdient wurde. Auch wer bereits eine Rente bezieht, hat einen Anspruch auf diese Verbesserungen.
Wie funktioniert’s? Die bestehende Rente wird um einen Zuschlag erhöht. Auch wer knapp unter 35 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, soll berechtigt sein. Die Grundrente wird bürgerfreundlich und unbürokratisch sein, ohne Bedürftigkeitsprüfung. Denn sie ist keine Sozialhilfeleistung – ganz im Gegenteil: Sie wird durch eigene Leistung erworben. Wer einen Anspruch auf Grundrente hat, bekommt sie – genauso wie die Rente – von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt.
Wer hat Anspruch? Wer mindestens 35 Jahre Pflichtbeitragszeiten — vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit – vorweisen kann, aber dabei wenig
verdient hat, erhält ab 2021 Grundrente. Für die meisten Rentnerinnen und Rentner ist die Rente das einzige Alterseinkommen. Allerdings gibt es auch gut gestellte Rentnerinnen und Rentner, die daneben zum Beispiel eine Pension, Erträge betrieblicher oder privater Vorsorge, Mieteinnahmen oder sonstige Absicherungen haben. Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb wird es einen Einkommensfreibetrag geben. Der Einkommensfreibetrag stellt sicher, dass Einkommen bis zu 1250 Euro (Alleinlebende), 1950 Euro (Paare) nicht auf die Grundrente angerechnet werden. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Liegt das Einkommen über dem Einkommensfreibetrag, wird der darüber liegende Betrag abgeschmolzen − und zwar bürokratiearm durch einen einfachen Datenabgleich mit dem Finanzamt. Eine Vermögensprüfung, etwa des Wohneigentums, findet nicht statt.

Beispiel: Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau von 40 % des Durchschnittslohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit lediglich auf eine monatliche Rente von 528,80 Euro. Mit der Grundrente bekommt sie über 400 Euro mehr und damit eine Monatsrente von 933,66 Euro. Um ihre schmale Rente aufzubessern, verdient sie sich etwas dazu. Solange ihr insgesamt zu versteuerndes Einkommen 15.000 Euro im Kalenderjahr (1.250 Euro im Monat) nicht übersteigt, wird es nicht auf die Grundrente angerechnet. Sie muss auf dem Amt auch nicht mehr ihre Vermögensverhältnisse umständlich nachweisen, denn es findet keine Vermögensprüfung statt. Die Eigentumswohnung, die sie geerbt hat, bleibt unangetastet.